Eigentumsstörungen

Eigentumsstörungen
Eigentumsstörungen,
 
Beinträchtigungen des Eigentumsrechts, die nicht in der Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes bestehen, z. B. Lärmbelästigungen, Abladen von Müll. Der Eigentümer kann sich gegen Eigentumsstörungen aufgrund des gesetzlichen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs (§ 1004 BGB) zur Wehr setzen; der Anspruch ist auf Herstellung des früheren, störungsfreien Zustands gerichtet, er setzt nur einen objektiv rechtswidrigen, nicht notwendigerweise schuldhaften Eingriff des Störers voraus. Sind weitere Störungen zu befürchten (z. B. wiederholte Lärmbelästigungen), kann Unterlassungsklage erhoben werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung der Beeinträchtigungen verpflichtet ist (z. B. weil die beanstandeten Immissionen als ortsüblich hingenommen werden müssen).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Eigentum — Besitz; Hab und Gut; Vermögen; Besitzstand; Siebensachen (umgangssprachlich); Habseligkeiten * * * Ei|gen|tum [ ai̮gn̩tu:m], das; s, e: etwas, was jmdm. gehört: persönliches Eigentum; das Grundstück ist sein Eigentum. Syn …   Universal-Lexikon

  • Immission — Im|mis|si|on 〈f. 20〉 1. 〈Rechtsw.〉 Einwirkung auf das benachbarte Grundstück (von Rauch, Geruch o. Ä.) 2. 〈Ökol.〉 Einwirkung von Schadstoffen auf die Umwelt (als Folge von Emissionen) 3. 〈veraltet〉 Amtseinsetzung, Amtseinweisung [<lat.… …   Universal-Lexikon

  • Nießbrauch — Nieß|brauch 〈m. 1u; unz.; Rechtsw.〉 Nutzungsrecht an fremdem Vermögen, fremden Rechten, bewegl. u. unbewegl. Sachen, wobei die Substanz nicht geschmälert werden darf; Sy Nießnutz [Lehnübersetzung von lat. ususfructus; Nieß... <mhd. niezen,… …   Universal-Lexikon

  • Unterlassungsanspruch — bei rechtswidrigen Eingriffen ohne ⇡ Verschulden des Verletzers gegebener Anspruch, und zwar in Form der ⇡ vorbeugenden Unterlassungsklage oder ⇡ wiederherstellenden Unterlassungsklage zur Verhinderung künftiger bzw. Beseitigung noch… …   Lexikon der Economics

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